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23.02.2021

Informationen zur Zahlung des Elternbeitrags, Pflege- und Essensgeld für die Monate Februar und März 2021

Die saarländische Landesregierung hatte beschlossen, eine anteilige Erstattung der Elternbeiträge zur Deckung von Personalkosten in Kindertageseinrichtungen vorzunehmen. Aus diesem Grunde erstattet das Saarland den Trägern die Hälfte der Elternbeiträge für Februar 2021. Dies gilt für alle Eltern, nicht nur für die, die auf den Betreuungsplatz bis Ende Mitte Februar 2021 verzichten. Das bedeutet, dass für alle Eltern nur die Hälfte des Elternbeitrags für Februar 2021 anfällt. Eine gesonderte Antragsstellung durch die Eltern ist nicht notwendig.
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Die Abbuchung bzw. die Rechnungsstellung des hälftigen Elternbeitrags für Februar 2021 durch die cts mbH erfolgt in der letzten Februarwoche.

 

Anfang März erfolgt im normalen Rhythmus die Abbuchung bzw. die Rechnungsstellung für den Elternbeitrag Monat März 2021. Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch die Essensgeld-und Pflegegeldpauschale für März abgebucht bzw. in Rechnung gestellt. Hierbei erfolgt gleichzeitig eine Verrechnung mit einer eventuellen anteiligen Rückerstattung der Essensgeld- und Pflegepauschale für Februar 2021.

 

Eltern müssen im Februar nur für die Tage Essens- und Pflegegeld zahlen, in denen ihr Kind/ihre Kinder die Kindertagesstätte besucht haben.

 

Sollten Sie Nachfragen zur Ihrer Buchung bzw. Rechnen haben, können Sie diese an die E-Mailadresse elternbeitrag_kita@cts-mbH.de richten. Geben Sie hierbei Ihren Namen, den Ihres Kindes/Ihrer Kinder sowie die Einrichtung, die das Kind besucht/die Kinder besuchen an.

Caritas Kindertagesstätte Rastpfuhl Donaustraße 11, D-66113 Saarbrücken Anfahrt
06 81 / 75 35 90 0 06 81 / 75 35 90 9
Einrichtungsleitung
Carina Meusel