Am 13.03.2020 wurde durch den Ministerrat beschlossen, dass alle Kindertagesstätten und Schulen im Saarland ab dem 16.03.2020 bis voraussichtlich 24.04.2020 geschlossen werden
Am 14.03.2020 hat das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur seine Regelegungen für eine Notbetreuung in den saarländischen Kindertagesstätten bekannt gegeben.
Die Notbetreuung darf für höchstens 15 Kinder in jeder Kindertageseinrichtung angeboten werden.
Notbetreuung ist grundsätzlich nur für Kinder möglich, wenn deren Sorgeberechtigten in einen „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dringend erforderlich ist und wenn keine alternative Betreuung der Kinder möglich ist.
Eine Notbetreuung kann auch berufstätigen Alleinerziehenden und weiteren Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt werden, wenn keine anderweitige Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder möglich ist. Der Bedarf muss nachvollziehbar begründet sein.
Eine Notbetreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (u.a. mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten), ist grundsätzlich nicht möglich.
Zu beruflichen Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur gehören nach Angabe des Bildungsministeriums u.a.:
Die offiziellen Schreiben und Informationen der Behörden und Ministerien können Sie auf der Homepage der Kindertagesstätte (www.cts-mbH.de) und online unter https://www.saarland.de/253808.htm nachlesen.Für die Steuerung der Notbetreuungszusagen ist das Jugendamt des Regionalverbandes und nicht die Kindertagesstätte zuständig.
Die Notbetreuung muss deshalb schriftlich mittels des zur Verfügung gestellten Antragsformulars des Jugendamtes des Regionalverbandes Saarbrücken beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine Notbetreuung kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen.
Die Kindertageseinrichtung übermittelt den Antrag auf Notbetreuung an das Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken, das dann über eine Notbetreuung entscheidet. -Eine Zusage erfolgt kurzfristig durch das Jugendamt telefonisch oder per E – Mail an die Erziehungsberechtigten. Absagen erfolgen aus organisatorischen Gründen nicht.
Der Antrag muss idealerweise bis Montag, den 16.03.2020 um 15:00 Uhr in der Kita abgegeben werden. Der Antrag kann in den Briefkasten der Einrichtung eingeworfen oder gemailt werden.
Die Sorgeberechtigten müssen innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung einen Nachweis des Arbeitgebers vorlegen, aus dem hervor geht, dass kein betriebliches Angebot zur Kinderbetreuung besteht. Diesen müssen die Sorgeberechtigten ebenso in der Kindertagesstätte vorlegen.
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