Das saarländische Bildungsministerium hat bekannt gegeben, dass die Notbetreuung in Kindertagesstätten im Saarland ab dem 27.04.2020 ausgeweitet wird. Auch in den Kindertagesstätten im cts-Verbund wird es eine begrenzte Anzahl weiterer Plätze in der Notbetreuung geben. Wie bisher auch ist die Notbetreuung grundsätzlich nur für Kinder möglich, wenn deren Sorgeberechtigten in einen „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dringend erforderlich ist und wenn keine alternative Betreuung der Kinder möglich ist.
Eine Notbetreuung kann auch Alleinerziehenden und weiteren Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt werden, wenn keine anderweitige Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder möglich ist.
Eine Notbetreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (u.a. mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten), ist grundsätzlich nicht möglich.
Mit diesem Antragsformular, das das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken zu Verfügung gestellt hat, kann die Notbetreuung beantragt werden. Mit dem Antrag muss diese Bescheinigung des Arbeitgebers ausgefüllt abgeben werden. Die Bescheinigung muss für beide Elternteile von den jeweiligen Arbeitgebern ausgefüllt werden.
Antrag und Bescheinigungen müssen in der Kita abgegeben werden; etwa per Einwurf in den Briefkasten der Einrichtung oder per Mail an die Einrichtungsleitung. Die Kindertageseinrichtung übermittelt den Antrag auf Notbetreuung an das Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken, das dann über eine Notbetreuung entscheidet. Der Aufstockung der Plätze für die Notbetreuung wird in dieser Woche nach und nach geschehen. Die Einrichtungsleitung informiert Sie, sobald ein Ergebnis vorliegt.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine Notbetreuung kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen.
Stand: 27.04.2020
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